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   BGH, 27.10.2005 - 1 StR 218/05 (1)   

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https://dejure.org/2005,2730
BGH, 27.10.2005 - 1 StR 218/05 (1) (https://dejure.org/2005,2730)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2005 - 1 StR 218/05 (1) (https://dejure.org/2005,2730)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 1 StR 218/05 (1) (https://dejure.org/2005,2730)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 5 StrEG; § 6 StrEG; § 112 StPO; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 5 EMRK
    Entschädigungsansprüche bei fortdauernder Untersuchungshaft (Ausschlussgründe: widersprüchliches Aussageverhalten; Erörterungspflicht bei Zusprechung einer Entschädigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Anhörung zusätzlicher Sachverständiger zur Erbringung des Beweises der Verursachung des Todes durch Gewaltanwendung; Anforderungen an eine Verfahrensrüge im strafgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 5 § 6
    Rückgabe durch das Revisionsgericht zu weiteren Ermittlungen

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2
    Unzulässige Verfahrensrüge bei bloßer Bezugnahme auf die Akten oder Hinweis auf Fundstellen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Freispruch im Fall eines Kindstodes in Deggendorf

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch im Fall eines Kindstodes in Deggendorf

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freispruch im Fall eines Kindstodes in Deggendorf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 457 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 48
  • StV 2006, 62
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 27.10.2005 - 1 StR 218/05
    Vielmehr müssen solche Stellen, wenn sie für die Beurteilung der Rüge von Bedeutung sein können (hier Vorerkrankung der Lunge als Begründung für eine natürliche Todesursache bzw. deren Ausschluss), in ihrem Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Rechtfertigungsschrift wiedergegeben werden (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 208; BGHSt 40, 3, 5).
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Denn die Staatsanwaltschaft hat an mehreren Stellen zur Darlegung des von ihr geltend gemachten Verfahrensfehlers auf bei den Akten befindliche Schriftstücke Bezug genommen, ohne diese in ihrem Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Revisionsrechtfertigungsschrift mitzuteilen (vgl. BGHSt 40, 3, 5; BGH NStZ-RR 2006, 48, 49; BGH, Beschluss vom 30. September 2003 - 4 StR 315/03 - und vom 1. Juni 2006 - 4 StR 75/06, insoweit in NStZ-RR 2007, 107 nicht abgedruckt).

    Der Umstand, dass die Bezugnahme unter Benennung der Blattzahlen in den Strafakten erfolgt ist, ändert hieran nichts (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 48, 49).

  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Verweise auf frühere Eingaben, Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten oder den Inhalt der Akten genügen nicht; für den Revisionsvortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sind vielmehr durch wörtliche Zitate bzw. eingefügte Abschriften oder Ablichtungen zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 StR 218/05, NStZ-RR 2006, 48, 49).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 U 5642/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Im Strafverfahren ist es üblich, das im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens veranlasste Gutachten als "vorläufig" zu bezeichnen, da staatsanwaltschaftlich und auch gerichtlich veranlasste Gutachten in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht durch den Sachverständigen mündlich erstattet werden (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 27.10.2005, NStZ-RR 2006, 48ff).
  • OLG München, 21.08.2006 - 4St RR 148/06

    Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Erkenntnissen zu Nichtkatalogtaten aus

    Dabei genügt es nicht, auf Fundstellen in den Akten Bezug zu nehmen, vielmehr müssen solche Stellen, wenn sie für die Beurteilung der Rüge von Bedeutung sein können, in ihrem Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Rechtfertigungsschrift wiedergegeben werden (BGH NStZ-RR 2006, 48/49; Meyer-Goßner StPO 49.Aufl. § 344 Rn.21 ff.).
  • BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21

    Revisionsbegründung (Vortrag der Verfahrenstatsachen: Inbezugnahme von

    Insbesondere kann die Inbezugnahme von Fundstellen in den Akten den von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO geforderten Vortrag der Verfahrenstatsachen in der Revisionsbegründungsschrift - zu denen aufgrund der zu überprüfenden Gesamtdauer des Verfahrens etwa auch der Inhalt gutachterlicher Stellungnahmen und der vom Insolvenzverwalter übergebenen "umfangreichen Unterlagen" zählt - nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 Rn. 14; Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 StR 218/05 Rn. 14; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 383/00).
  • VerfGH Saarland, 23.07.2020 - Lv 11/19
    In Bezug genommene Fundstellen müssten ihrem Wortlaut nach oder in ihrem wesent- lichen Inhalt nach wiedergegeben werden, wobei die Wiedergabe vollständig und nicht nur punktuell zu erfolgen habe (BGH NStZ 1985, 208; 1987, 221; NJW 2006, 457).
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